Wir schulen nach dem Augsburger Modell

Das Augsburger Modell ist eine bundesweite Initiative, die 1986 vom SV (Schäferhundeverein) ins Leben gerufen wurde, um Erziehungskurse für Hunde anzubieten. Der SV wollte das Wissen und die Erfahrung seiner Mitglieder nutzen, um Hundehaltern unabhängig von einer Mitgliedschaft praxisorientierte Kurse zur Ausbildung und Erziehung ihrer Hunde anzubieten. Bei diesem Modell sind Hundeliebhaber mit Hunden jeder Rasse willkommen.

Das Augsburger Modell basiert auf modernen Ausbildungsmethoden und konzentriert sich auf praxisnahe Hundeerziehung. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, praktische Übungen in Alltagssituationen durchzuführen und gleichzeitig grundlegendes Sachkundewissen über das Verhalten von Hunden zu erlernen. Erfahrene Ausbilder stehen den Teilnehmern zur Seite, um ihnen zu helfen, ihren Hunden das Hunde-ABC beizubringen. Das Ziel des Kurses ist es, einen alltagssicheren Familienhund zu erziehen.

Teilnehmen kann jeder Hund mit seinem Hundeführer, unabhängig von der Rasse des Hundes. Der Hund sollte zu Beginn des Kurses mindestens 12 Monate alt sein. Es ist wichtig, dass der Hundeführer eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung und ein gültiges Impfbuch für den Hund vorweisen kann. Eine Mitgliedschaft beim SV oder einer anderen Organisation ist für die Teilnahme am Augsburger Modell nicht erforderlich.

Die Begleithund Prüfung kurz BH

Die Begleithundprüfung (BH) ist eine grundlegende Prüfung, die in Vereinen der FCI (Fédération Cynologique Internationale) durchgeführt wird. Sie dient dazu, den Gehorsam und das Verhalten des Hundes in der Öffentlichkeit zu überprüfen, beispielsweise im Umgang mit Fußgängern, Joggern und Radfahrern.

Die BH-Prüfung bildet die Grundlage für die Teilnahme an weiteren Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport, wie z. B. Agility, Obedience, Vielseitigkeit, Turnierhundsport (THS) oder Fährtenarbeit (FH). Sie besteht aus zwei Teilen: einem Teil auf dem Übungsplatz, bei dem der Hund Gehorsamsübungen zeigt, und einer Prüfung in der Verkehrssituation oder in der Öffentlichkeit. Vor der Prüfung wird die Unbefangenheit des Hundes überprüft, und diese wird auch während der gesamten Prüfung beurteilt. Hunde mit Wesensmängeln werden sofort disqualifiziert.

Das Mindestalter für die Teilnahme an Prüfungen beträgt in der Regel 15 Monate. Dieses Mindestalter soll sicherstellen, dass der Hund ausreichend gereift ist und über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt, um die Prüfung zu absolvieren. Es kann jedoch je nach Land, Verband oder Verein leicht variieren.

Die BH-Prüfung ist eine wichtige Voraussetzung für Hunde, die weiterhin im Hundesport aktiv sein möchten, da sie den Grundstein für einen gehorsamen und gut sozialisierten Hund legt.

Bei uns gibt es auch Schutzhunde Sport

Im Hundesport gibt es verschiedene Prüfungen für Gebrauchshunde, die in den Landesorganisationen der FCI (Fédération Cynologique Internationale) und ihren Mitgliedsvereinen durchgeführt werden. Eine solche Prüfung umfasst verschiedene Abteilungen, wie Fährte, Unterordnung und Schutzdienst.

Früher wurden ähnliche Prüfungen im VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) als Schutzhundprüfung (SchH) bezeichnet. Später wurde der Begriff durch Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) ersetzt, und seit dem 1. Januar 2012 werden die Prüfungen im VDH als internationale Gebrauchshundprüfungen IPO bezeichnet. Im ÖKV (Österreichischer Kynologenverband) heißt die entsprechende Prüfung Sport-Gebrauchshundeprüfung (ÖPO).

Bei den Gebrauchshundprüfungen werden die Hunde in verschiedenen Bereichen geprüft. Dazu gehören die Fährtenarbeit, bei der der Hund eine Fährte verfolgt, und die Unterordnung, bei der der Hund verschiedene Gehorsamsübungen zeigt. Ein weiterer Bereich ist der Schutzdienst, bei dem der Hund sein Können im Bereich des Schutzes und der Verteidigung demonstriert.

Es gibt auch eine spezielle Schutzdienstprüfung in der FCI, bei der ausschließlich der Schutzdienst geprüft wird, ohne Fährte und Unterordnung. Es ist jedoch zu beachten, dass die Kennzeichen SPr 1 bis SPr 3, die in dieser Prüfung vergeben werden, keine Ausbildungskennzeichen im Sinne der Schau- oder Ausstellungsordnung, der Zuchtordnung oder der Körordnung darstellen. Gemäß den Regeln der FCI sind reine Wettkämpfe im Schutzdienst nicht zugelassen